Farb-Doppler-Sonographie in der Schwangerschaft

(Farb-) Dopplersonographie / Ultraschallgesteuerte Widerstandsmessung im kindlichen Blut-/Gefäßsystem

Die Dopplerultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft ist ein modernes Verfahren zur frühzeitigen Erkennung krankhafter Veränderungen sowohl bei der schwangeren Frau als auch bei dem ungeborenen Kind.

Die Haupteinsatzgebiete der Dopplersonographie sind:

Voraussage der Entwicklung von schwangerschaftsverursachtem Bluthochdruck. Das Risiko für die Entwicklung dieser ernsten Schwangerschaftserkrankung liegt bei ungefähr fünf Prozent aller Schwangeren. Ergibt eine Doppleruntersuchung beider Gebärmutterarterien zwischen der 24. und 26. Schwangerschaftswoche (SSW) einen unauffälligen Befund, verringert sich das Risiko erheblich. Ist jedoch der Befund nicht in Ordnung, ist mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 35% für das Eintreten dieser Komplikationen zu rechnen! Folglich wird die Betreuung der Schwangeren entsprechend intensiviert werden müssen und regelmäßige Doppler-Kontrollen werden durchgeführt.

Die Dopplersonographie ermittelt die Unterscheidung zwischen dem anlagebedingt kleinen (nicht gefährdeten) und dem minderversorgten (gefährdeten) Kind. Der Nachweis einer chronischen Mangelversorgung des Kindes durch eine nicht ausreichende Funktion der Plazenta (des Mutterkuchens) gelingt treffsicher durch die Messung der Blutströmungsverhältnisse in der Nabelschnurarterie, der Hauptschlagader des Kindes und der Gehirnarterie des Kindes mit der Dopplersonographie.

Die Dopplersonographie ist somit eine Art Frühwarnsystem. Denn krankhafte Veränderungen beim CTG (Herztonaufzeichnung des Kindes) treten erst 10 bis 14 Tage nach den ersten Auffälligkeiten in der Dopplersonographie auf. Die Dopplersonographie lässt uns gewissermaßen in die Zukunft blicken und Zeit gewinnen.

Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen – gegebenenfalls einschließlich der Kontrolluntersuchungen – die Notwendigkeit zu einer weiterführenden sonographischen Diagnostik, auch mit anderen sonographischen Verfahren, sind diese Untersuchungen ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge, nicht aber mehr des Screenings. Dies gilt auch für alle weiterführenden sonographischen Untersuchungen, die notwendig werden, den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren, um gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen ziehen zu können.

Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weiterführenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge. Diese Untersuchungen können nur nach Maßgabe der medizinisch rechtfertigenden Indikationen durchgeführt werden.

Indikationen zur dopplersonographischen Untersuchung in Grav. lt. Mutterschafts-Richtlinien

  • V. a. intrauterine Wachstumsretardierung =
    • Das ungeborene Kind erscheint zu klein zwischen Uterus- bzw. Kindsgröße und dem Schwangerschaftsalter
      • Retardiertes Kind / Makrosomie
  • Schwangerschaftsinduzierte / schwangerschaftsbedingter
    • Hypertonie = Bluthochdruck
    • Praeeklampsie =
    • Eklampsie =
      • RR >/= 140/90
      • Proteinurie
      • Oedeme
      • Gewichtszunahme von mehr als 500 g / Woche im letzten Trimenon
  • Z. n. Mangelgeburt
  • Z. n. intrauterinem Fruchttod
  • Z. n. Praeeklampsie
  • Z. n. Eklampsie
  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
  • Begründeter V. a. Fehlbildung / fetale Erkrankung
  • Mehrlingsschwangerschaften bei diskordantem Wachstum
  • Abklärung bei V. a. Herzfehler / Herzerkrankung

Relative Indikationen zur dopplersonographischen Untersuchung in der Schwangerschaft sind:

  • Z. n. Uterusoperationen
    • Z. n. Sectio
    • Z. n. Myomenukleation
  • uterine Fehlbildung
    • uterus bicornis
  • Anämie < 10g/100 ml
  • Diabetes mellitus
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